Bauaufsichtliches Prüfzeugnis Dichtstoffe

Für unsere Produkte ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) nicht möglich, da diese bereits mit der CE-Kennzeichnung ausgezeichnet sind. Dies wurde durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bestätigt:

Dichtstoffe fallen ggf. in den Anwendungsbereich
harmonisierter Normen aus der Reihe der EN 15651, Teil 1 für Fenster und Türumfassungen, Teil 2 für Abdichtung von Verglasungen oder Teil 3 zum Abdichten von Fugen in Sanitär Bereichen. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist für diese Produkte nicht möglich. Dies gilt immer dann, wenn Bauprodukte von harmonisierten Normen erfasst sind und bereits mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, dann ist keine zusätzliche Ü-Kennzeichnung auf Basis der abZ möglich
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