Haben wir eine bauaufsichtliche Zulassung?

Leider ist es nicht möglich eine bauaufsichtliche Zulassung für unsere Reparaturprodukte zu bekommen. Dieses geht aus der Rückmeldung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DiBt) hervor:

 

Sehr geehrter Herr Barz,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.07.2023.

Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Produkte nach Abschnitt D 2.2.15 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) zu den „Hilfsstoffe für Bauwerks- und Dachabdichtungen wie z. B. Grundierungen, Deckaufstrichmittel, Trennlagen, Schutzlagen, Fugenverfüllungen sowie Hilfsstoffe für An- und Abschlüsse“ wohl zählt. Die MVV TB setzt für diese Produkte und deren Verwendungen nach bauaufsichtlichen Vorschriften nur die Anforderungen normalentflammbar voraus sowie werden auch keine weiteren Brandschutzanforderungen bzw. Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz gestellt. Somit bedürfen gemäß Musterbauordung (MBO) diese Produkte keinen weiteren Verwendbarkeitsnachweises (abZ/abG).

Mit freundlichen Grüßen

Best regards

Renate Schmidt-Staudinger M.A.

Referat Unternehmenskommunikation,

Internationale Beziehungen

Section Corporate Communications,

International Relations

–––––––––––––––––––––––––––––

Deutsches
Institut für Bautechnik

Kolonnenstraße 30 B /
10829 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 787 30 - 244

Fax: +49 (0) 30 787 30 - 11 244

rsm@dibt.de / www.dibt.de